Studio HanLi
Hanzer Liccini GbR
www.hanli.eu
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von Hanzer Liccini (nachfolgend HAL genannt)
Stand: 20. Januar 2023
1. Allgemeines
Angebote von HAL sind stets freibleibend und können bis zur Annahme durch die Auftraggeber und Auftraggeberinnen (nachfolgend ⁂ genannt) widerrufen werden. Sie dienen der preislichen Orientierung, sind nicht verbindlich und stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt wird. Alle Aufträge werden zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen ausgeführt.
2. Geltung
Es gelten ausschließlich die AGB von HAL. Abweichende Bedingungen von ⁂, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden, sind für HAL unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. HAL ist berechtigt, die vereinbarten Leistungsverpflichtungen in Teilleistungen oder Teillieferungen zu erfüllen.
Mit einer Unterschrift bzw. durch schriftliche Auftragserteilung aufgrund eines Angebotes, welches diese AGB als integrierenden Bestandteil ausweist, erkennt ⁂ die ausschließliche Gültigkeit der Bestimmungen der AGB von HAL an. Alle Vereinbarungen, die zwischen HAL und ⁂ zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu treffen. Änderungen, Ergänzungen und Aufhebungen der vorliegenden Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Schriftform.
3. Grundlagen der Zusammenarbeit
Der an HAL erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten gerichtet ist. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk gegen ein mit ⁂ vereinbartes Honorar. Durch den Auftrag verpflichtet sich HAL Werke bzw. Leistungen zu schaffen, die im Sinne der Absicht von ⁂ nutzbar sind und den medientechnischen Anforderungen der vorgesehenen Ausführung bzw. Vervielfältigung entsprechen. HAL schafft das Werk eigenverantwortlich in eigener Person, ist jedoch berechtigt, zur Durchführung und Auftragserfüllung sachverständige Mitarbeitende oder Kooperationspartner heranzuziehen bzw. notwendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von ⁂ zu bestellen. ⁂ bevollmächtigt HAL, Verträge über Leistungen, die HAL von Dritten bezieht (z.B. Druckleistungen o.Ä.), im Namen und für Rechnung von ⁂ abzuschließen. Die Abrechnung geschieht in diesem Falle unmittelbar zwischen den Vertragspartnern, d.h. zwischen dem Dritten und ⁂. HAL haftet nicht für die Qualität der produzierten Leistungen von Drittbeauftragten nachdem diese von ⁂ abgenommen wurden, sofern diese Leistungen im Nachhinein Mängel aufweisen oder entsprechend nicht ordentlich oder erwartungsgemäß aus- oder durchgeführt sind. Wenn, aufgrund der begrenzten Gültigkeit der Angebote von Drittleistungen, eine Preisschwankung innerhalb der Produktionskosten stattfinden sollte – werden die Differenzen am Ende des jeweiligen Auftrages an ⁂ verrechnet.
⁂ sorgt dafür, dass alle Inhalte, Unterlagen und Umstände, die zur optimalen Auftragserfüllung notwendig sind, zeitgerecht und vollständig für HAL zugänglich gemacht werden. Die HAL zur Durchführung des Auftrages überlassenen Vorlagen wie z.B. Texte, Fotos, Modelle, Muster etc. werden unter der Voraussetzung verwendet, dass ⁂ zur Verwendung berechtigt ist und bei Bearbeitung oder Nutzung durch HAL keine Rechte Dritte verletze werden. Sollte ⁂ entgegen dieser Voraussetzung nicht zur Verwendung oder Bearbeitung berechtigt sein, wird HAL von ⁂ von jeglichen Ersatzansprüchen Dritter freigestellt.
Im Rahmen der Auftragsausführung besteht gestalterische Freiheit für HAL. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht ⁂ während oder nach der Produktion Änderungen, so hat ⁂ die Mehrkosten dafür zu tragen. HAL behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die ⁂ zu vertreten hat, kann HAL eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Für alle von ⁂ beauftragten zusätzlichen Dienstleitungen berechnet HAL eine angemessene Vergütung gemäß der üblichen Verrechnungssätze bzw. laut individueller Vereinbarungen mit dem ⁂. Insoweit es sich bei Kosten um durchlaufende Posten handelt, die HAL von Dritten berechnet werden, ist HAL berechtigt, von Dritten berechnete Preiserhöhungen an ⁂ weiterzugeben. Generell beinhalten alle Aufträge mindestens zwei Korrekturrunden. Weitere Korrekturen werden, nach Absprache, mit einem Stundensatz von €90 (pro angefangene halbe Stunde) verrechnet.
4. Urheberrecht
Das Eigentum an den Arbeiten und Werken von HAL wird nicht übertragen, sondern lediglich Nutzungsrechte im vereinbarten Maße. Alle erbrachten Leistungen sind urheberrechtlich geschützt. HAL räumt ⁂ einfache Nutzungsrechte an den erstellten Werken ein. Die Entwürfe, Skizzen und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von HAL weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt HAL, eine angemessene Vertragsstrafe zu verlangen.
Die Vorschläge und Weisungen von ⁂ aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und/oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar und begründen insbesondere kein Miturheberrecht.
5. Nutzungsrechte
Die Werke des HAL dürfen nur für die vereinbarte Art der Nutzung und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck nur der von ⁂ bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt ⁂ mit der vollständigen Zahlung des Honorars. Wiederholungsnutzungen (z.B. Nachauflagen) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Projekt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung von HAL.
HAL ist die unentgeltliche Nutzung des Werkes oder seiner sonstigen Leistungen zur Eigenwerbung zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit gestattet. Dies gilt auch dann, wenn ⁂ exklusive Rechte eingeräumt wurden. HAL ist zur Anbringung seines Namens in zurückhaltender, aber erkennbarer Größe auf jedem Werk berechtigt. Wird ein Weglassen vereinbart, ist dennoch in einem allfällig angebrachten Impressum sein Name zu nennen. Verletzt ⁂ das Recht auf Namensnennung, ist HAL berechtigt eine Vertragsstrafe zu verlangen. HAL behält sich die Signierung des Werkes inkl. Vervielfältigungen vor, d.h. HAL ist auch jederzeit berechtigt auf eine Nennung zu verzichten.
HAL räumt ⁂ in der Regel ein ausschließliches Nutzungsrecht ein. ⁂ erwirbt mit Bezahlung des Gesamthonorares das ausschließliche Nutzungsrecht an den in Erfüllung des Auftrages geschaffenen Werken in der gelieferten Fassung, für den vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang. Als Nutzungsumfang kann entweder ein uneingeschränktes oder ein zeitlich, räumlich oder auf einen bestimmten Anwendungszweck eingeschränktes Nutzungsrecht vereinbart werden. Wurden über Nutzungszweck und -umfang keine Vereinbarungen getroffen, gilt der für die Auftragserfüllung erforderliche Mindestumfang. ⁂ ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen nur für den jeweils vorgesehenen Zweck und nur im vereinbarten Umfang genutzt werden.
Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung erfordert die honorarwirksame Zustimmung von HAL. Über den Umfang der tatsächlichen Nutzung steht HAL ein Auskunftsanspruch zu. Jede Änderung, Bearbeitung oder Nachahmung der zur Nutzung überlassenen Werke ist unzulässig, solange nicht das Recht auf Bearbeitung schriftlich und gegen Honorar eingeräumt wurde. Bearbeitungen, die zu einer Entstellung oder rufschädigenden Abwandlung führen, sind jedoch auch dann nicht gestattet.
6. Offene Daten
Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten vom HAL angefertigt werden, verbleiben bei HAL. HAL schuldet mit der Zahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc. HAL ist nicht verpflichtet, Dateien und Daten herauszugeben. Eine Herausgabe ist gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat HAL an ⁂ Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von HAL verändert werden. HAL haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung von HAL ist ausgeschlossen bei Fehlern an Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System von ⁂ entstehen.
An den Entwürfen, Ausarbeitungen und Computerdaten erwirbt ⁂ kein Eigentum. Will ⁂ nach Auftragserfüllung, Rücktritt oder nach Kündigung eines Rahmen- oder Betreuungsvertrages die erarbeiteten oder gestalteten Konzepte, Ideen oder Werke unverändert weiter nutzen, erfordert dies die Einräumung des unbeschränkten Nutzungsrechtes. Wenn diese von ⁂ oder von Dritten verändert, aktualisiert oder als Grundlage für Weiterentwicklungen verwendet werden sollen, erfordert dies zusätzlich die Einräumung des Rechts auf Bearbeitung durch Dritte. Wünscht ⁂ die Übergabe offener Daten oder die absoluten Nutzungsrechte, erfordert dies eine zusätzliche Vereinbarung.
7. Haftung
HAL haftet nur für Schäden, die selbst oder durch Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Mit der schriftlichen Abnahme des Werkes übernimmt ⁂ die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. HAL haftet nicht für die urheber-, wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit ihrer Entwürfe und sonstigen Designarbeiten. Es obliegt ⁂, zu prüfen, ob ein Verstoß gegen diese Normen bestehen könnte. Die aus Gesetzesänderungen resultierenden Änderungsarbeiten gehen zu Lasten von ⁂.
HAL haftet ferner nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Bilder, Grafiken, Fotos, Konzeptionen und Entwürfe. Sollte für HAL ein rechtliches Risiko erkennbar sein, ist ⁂ rechtzeitig darauf hinzuweisen. Sollte ⁂ in Kenntnis eines solchen Vorbehaltes auf eine Realisierung einer Arbeit bestehen, haftet das HAL nicht für daraus resultierende Nachteile und Risiken und wird von ⁂ von allen Ansprüchen Dritter freigestellt. HAL ist befugt, die ihr im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags anvertrauten Daten unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn sind in jedem Fall ausgeschlossen. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung von ⁂. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei HAL geltend zu machen. Danach gilt das Werk bzw. die Leitung laut Angebot als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von HAL. ⁂ stellt HAL von allen Ansprüchen Dritter, die aus einem von den Konditionen der parteilichen Vereinbarung gedeckten Verhalten resultieren, frei.
8. Honorar
Das Gesamthonorar ist ohne Abzug zahlbar und spätestens mit der durch HAL angebotenen Übergabe des Werkes bzw. Erfüllung der vereinbarten Leistung fällig. Wird das beauftragte Werk in Teilen zur Übergabe bereitgestellt, so sind entsprechende Honorarteile und Nebenkosten jeweils zu diesen Zeitpunkten fällig.
Befindet sich ⁂ mit der Bezahlung eines fälligen Betrages in Verzug, so ist HAL nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen. ⁂ ist nicht berechtigt, Forderungen mit Honoraransprüchen gegenzurechnen oder Zahlungen wegen Bemängelung zurückzuhalten. Befindet sich ⁂ im Zahlungsverzug, so ist HAL berechtigt, ab dem Eintritt des Verzuges Verzugszinsen in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatzes zu berechnen. HAL behält sich weiterhin die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vor. Befindet sich ⁂ gegenüber HAL mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig. Weiterhin hat HAL das Recht, bzgl. weiterer noch nicht durchgeführter Aufträge ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben oder den Vertrag zu kündigen. Das Recht auf Rücktritt vom Vertrag und Geltendmachung von Schadensersatz durch HAL bleibt hiervon unberührt. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Erfordert ein Auftrag eine Ausführung, die sich über einen längeren Zeitraum hinweg erstreckt, kann HAL eine Abschlagszahlung entsprechend der nachweislich erbrachten Arbeitsleistungen verlangen. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die ⁂ zu vertreten hat, so kann HAL eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann HAL auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
9. Rücktritt
Erfolgt nach Auftragserteilung, ein Rücktritt seitens ⁂, begründet der Rücktritt für HAL einen Anspruch auf eine Stornogebühr, die sich nach dem ursprünglich vereinbarten Honorar und der zeitlichen Distanz zum eigentlichen Durchführungstermin des Auftrages bemisst. Storniert ⁂ während der Gestaltungs- oder Ausführungsphase oder innerhalb einer aufrechten Rahmenvereinbarung durch Gründe, die nicht von HAL zu verantworten sind, den Auftrag, oder reduziert er den Auftragsumfang, verpflichtet er sich zur Vergütung des Gestaltungshonorars zuzüglich des bis dahin angefallenen Nebenleistung- und Kostenaufwands. Unabhängig davon ist HAL berechtigt, ein Entgelt für bereitgestellte und nicht genutzte Arbeitskapazität und allenfalls dadurch erlittenen Schaden an ⁂ in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch für den von ⁂ verursachten Mehraufwand bzgl. schriftlicher und telefonischer Kommunikation, sowie die Erstattung aller direkten Investitionen, entsprechender Aufwände und Folgeschäden.
HAL ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der ⁂ die ihm obliegende Mitwirkungspflicht grob verletzt oder mit der Bezahlung eines fällig gestellten Betrages in Verzug ist. Ein Rücktrittsrecht besteht auch bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen von ⁂. Auch in diesen beiden Fällen gebührt HAL die Vergütung des Gestaltungshonorars für alle begonnenen Arbeiten sowie des bis dahin angefallenen Nebenleistung- und Kostenaufwands.
Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen etc., sind von ⁂ zu erstatten. Reisekosten und Spesen für die Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit ⁂ abzusprechen sind, sind von ⁂ zu erstatten. Alle Preisangaben verstehen sich netto, d.h. zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Bei einer Kündigung von ⁂ gehen keinerlei Nutzungsrechte auf diesen über. Eine zusätzliche Nutzungsvergütung, sofern vereinbart, entfällt. Sämtliche gefertigten Ideenskizzen, Feinentwürfe, Gegenstände, Volumen, Datenträger und sonstigen Modelle sind unverzüglich an HAL herauszugeben, Kopien von Daten sind zu löschen.
10. Vertraulichkeit
HAL verpflichtet sich gegenüber ⁂ und Dritten zur vertraulichen Behandlung aller Informationen, die im Rahmen der Auftragsverrichtung im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt werden könnten. Von ⁂ zur Verfügung gestellte Arbeitsunterlagen werden sorgfältig und vertraulich behandelt, vor Zugang Dritter geschützt und nach Beendigung des Auftrages an ⁂ zurückgegeben.
11. Produktion
Die Produktionsüberwachung durch HAL erfolgt nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung. HAL ist berechtigt, hierbei nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. HAL haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Produktionsbedingte Mehr- oder Mindermengen bis zu 10% können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge innerhalb der in diesem Punkt geregelten Schwankungsbreiten und einschließlich der hergestellten Muster. Sofern in Einzelfällen höhere Abweichungsquoten angeboten wurden, gelten diese als einzelvertraglich vereinbart, und daraus resultierende Mehr- oder Mindermengen werden entsprechend abgerechnet.
Von allen vervielfältigten Druckerzeugnissen, auch Nachdrucken, sind HAL unaufgefordert fünf einwandfreie Belege (bei wertvollen Stücken eine angemessene Anzahl) zu überlassen, welche dieser zur Eigenwerbung sowie zum Zwecke des Nachweises erbrachter Leistungen verwenden und veröffentlichen darf.
12. Inhalt von Websites
Alleine ⁂ ist für den Inhalt von beauftragten Webseiten verantwortlich. Kritische Inhalte, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen, gesetzliche Regeln für Onlineshops und das Impressum sollten von ⁂ rechtlich geprüft werden. ⁂ stellt HAL von jeglicher Haftung für den Inhalt frei und versichert ausdrücklich, kein Material zu übermitteln, welches Rechte Dritte verletzt, andere Personen oder Personengruppen verunglimpft oder beleidigt. Weiterhin versichert ⁂ ausdrücklich, keine Inhalte oder Daten zu veröffentlichen, die gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland verstoßen. ⁂ ist es überlassen, den Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte darzubringen.
Aufgrund der dynamischen Natur von Internetseiten wird keine Garantie auf korrekte Darstellung übernommen. Sofern keine abweichende Vereinbarung der Parteien vorliegt, gilt als Standardversion die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Version von Safari (Apple) oder Chrome (Google). Für die Darstellung der Internetseite auf mobilen Geräten gilt, wie oben, nur Safari (Apple). Eine Konzeption einer Internetseite mit entsprechender Ausrichtung bedarf einer expliziten Vereinbarung mit ⁂.
13. Schlussbestimmungen
⁂ ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus einem Vertrag mit HAL abzutreten. Sollten einzelne Bedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt bzw. diese Lücke ausfüllt.
Erfüllungsort für beide Teile und Gerichtsstand ist Berlin. HAL ist ebenfalls berechtigt, am Sitz von ⁂ zu klagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Der Sorgfaltspflicht genügend sei darauf hingewiesen, dass die künstlerische Tätigkeit von HAL Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Abführung von ⁂ an die Künstlersozialkasse ist.